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  • · Fachbeitrag · Anti-Korruptionsgesetz

    Broschüre „Richtig kooperieren“ der KBV wurde aktualisiert

    | Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wurden im Juni 2016 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als Straftatbestand für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch verankert. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug. Für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten miteinander sowie mit Krankenhäusern, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln oder der Pharmaindustrie ist es wichtig, diese Vorgaben sowie die bereits bekannten Regeln aus dem ärztlichen Berufsrecht und Sozialrecht zu kennen. |

     

    Die KBV hat deshalb die wichtigsten Rechtsvorschriften in einer Broschüre zusammengefasst und erläutert. Auf der Basis zahlreicher Praxisbeispiele wird anschaulich dargelegt, welche Art der Zusammenarbeit zulässig bzw. unzulässig ist. Die Broschüre kann auf der Website der KBV unter http://www.kbv.de/media/sp/Broschuere_Kooperation.pdf abgerufen werden.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2016 | Seite 1 | ID 44400578