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  • · Fachbeitrag · Arbeits- und Sozialrecht

    Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Ärzten bei Nebentätigkeiten

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

    | Die Frage, ob und wann ein Arzt, der nebenberuflich in einer Flüchtlingsunterkunft, einer Erstaufnahmeeinrichtung oder auch bei einer Kapitalgesellschaft tätig ist, abhängig beschäftigt und damit sozialversicherungspflichtig ist, wird regelmäßig gestellt. Sofern diese Fragen gerichtlich geklärt werden, treten ein paar Kriterien hervor, auf die es ankommt. Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in mehreren Entscheidungen noch einmal mit den wichtigsten Kriterien für die Beurteilung der abhängigen Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten befasst (Urteile vom 12.06.2024, Az. B 12 BA 2/22 R, Az. B 12 8/22 R und Az. B 12 BA 5/23 R). |

    Ausgangslage

    Ob Sie als Vertragsarzt durch eine Nebentätigkeit ‒ sei es im Rahmen eines sozialen Engagements ‒ möglicherweise sozialversicherungspflichtig werden könnten (was in den allermeisten Fällen aufgrund der zusätzlichen Sozialversicherungs-Abgaben weder arztseitig noch von der Arbeitgeberseite her angestrebt werden dürfte), hängt im Einzelfall davon ab, ob grob gefasst

    • eine Eingliederung in den betrieblichen Arbeitsablauf gegeben ist,