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  • · Fachbeitrag · Arztrecht

    Zusammenarbeit zwischen Ärzten ‒ was muss der Hausarzt beachten?

    von RA und FA MedR Dr. Kyrill Makoski, Möller und Partner, Düsseldorf

    | Jeder Allgemeinmediziner kennt diese Fälle: Der Patient wurde wegen bestehender Beschwerden oder zur Abklärung an einen Facharzt überwiesen. Nachdem der Facharzt seine Leistungen erbracht hat, erscheint der Patient wieder beim Hausarzt mit einem Arztbrief des Facharztes. Darin schlägt der Facharzt umfangreiche Maßnahmen vor, z. B. eine Anpassung der Medikation, weitere Untersuchungen, regelmäßige Kontrollen oder dann auch noch eine Rückmeldung. Hieraus ergeben sich verschiedene Fragen für den Hausarzt. |

    Zuständigkeit für die Information des Patienten

    Grundsätzlich ist jeder Arzt selbst dafür verantwortlich, den Patienten über die Ergebnisse der von ihm erhobenen Untersuchungen zu informieren. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn der Arzt den Patienten selbst nicht gesehen hat (z. B. bei Laboruntersuchungen). Hier darf sich der Laborarzt darauf verlassen, dass der Arzt, der die Untersuchung angefordert hat, dem Patienten auch das Ergebnis mitteilen wird.

     

    Ansonsten soll der Facharzt, an den der Patient überwiesen wurde, diesen dann auch entsprechend aufklären und informieren. Dies ist schon deswegen sachgerecht, weil nur der Facharzt über das entsprechende Wissen und die Erfahrung verfügt, um den weiteren Behandlungsverlauf zu erläutern und die Fragen des Patienten zu beantworten. Ansonsten müsste der Hausarzt den Patienten zur weiteren Abklärung erneut an den Facharzt verweisen, und dies wäre weder sinnvoll noch nachvollziehbar oder praktikabel.