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  • · Fachbeitrag · Beihilfe

    Was Ärzte zur Beihilfe wissen sollten

    | Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Zentrales Regelwerk für den Bund ist seit dem 14. Februar 2009 die Bundesbeihilfeverordnung(BBhV), die aufgrund gesetzlicher Ermächtigung als allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundesinnenministers erlassen wird. Der Beihilfeanspruch besteht gegenüber dem jeweiligen Dienstherrn (Bund, Länder, Gemeinden). |

    Hintergrund

    Im Jahr 2004 hatte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) festgestellt, dass die bis dahin geltenden Beihilfevorschriften des Bundes (BhV) nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügten (Urteil vom 17. Juni 2004, Az: C 50.02). Daraufhin wurde die BBhV geschaffen, die seit Anfang 2009 die BhV ersetzt. Die BBhV entspricht inhaltlich im Wesentlichen den alten BhV. Dabei gilt für die praktische Umsetzung in den Bundesländern:

     

    • Anwendung neue BBhV (mit kleinen Änderungen): Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen