Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Berufsrecht

    81-Jähriger hängt Praxis an den Nagel und entgeht Ordnungsgeld

    | Ein berufsrechtliches Rüge-Verfahren wegen eines minderschweren Pflichtverstoßes erledigt sich, wenn der Arzt Deutschland endgültig verlässt und nicht mehr in der Lage ist, als Arzt tätig zu sein (Landesberufsgericht für Heilberufe Münster, Beschluss vom 18.01.2017, Az. 6t A 1515/15.T). |

     

    Ein aus dem Jemen stammender Arzt war in Deutschland als niedergelassener Facharzt für Innere Medizin tätig. Wegen Verletzung der Pflicht zur gewissenhaften medizinischen Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 29 Abs. 1 des Heilberufsgesetzes (HeilBerG NRW) i.V.m. §§ 2, 11 der Berufsordnung für die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte (BO) wurde er 2011 gerügt und es wurde ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen ihn verhängt. Während des laufenden Berufungsverfahrens beendete der Arzt Mitte 2016 seine ärztliche Tätigkeit aus gesundheitlichen und Altersgründen (81 Jahre) und kehrte in den Jemen zurück. Das Gericht stellte das Verfahren ein und erklärte Rüge und Ordnungsgeld für wirkungslos. Die mit den berufsgerichtlichen Verfahren bezweckte Disziplinierung solle vor allem künftiges Wohlverhalten der Kammerangehörigen erzwingen.

    mitgeteilt von RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin/Heidelberg

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 1 | ID 44941419