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  • 05.07.2024 · Fachbeitrag · Betäubungsmittelverordnung

    Cannabisverordnung: Ausgefüllter Fragebogen ist keine begründete ärztliche Einschätzung

    | Bereits im November 2022 hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V geknüpft sind. U. a. bedarf es einer begründeten vertragsärztlichen Einschätzung. Inzwischen hat das BSG erneut entschieden: Ein ausgefüllter standardisierter Arztfragebogen wird den Anforderungen an eine begründete vertragsärztliche Einschätzung nicht gerecht (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). |