05.07.2024 · Fachbeitrag · Betäubungsmittelverordnung
Cannabisverordnung: Ausgefüllter Fragebogen ist keine begründete ärztliche Einschätzung
| Bereits im November 2022 hatte sich das Bundessozialgericht (BSG) mit den Voraussetzungen beschäftigt, die an die Verordnung von Cannabis gemäß § 31 Abs. 6 Sozialgesetzbuch (SGB) V geknüpft sind. U. a. bedarf es einer begründeten vertragsärztlichen Einschätzung. Inzwischen hat das BSG erneut entschieden: Ein ausgefüllter standardisierter Arztfragebogen wird den Anforderungen an eine begründete vertragsärztliche Einschätzung nicht gerecht (Urteil vom 20.03.2024, Az. B 1 KR 24/22). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig