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  • · Fachbeitrag · Coronavirus-Testverordnung

    Kostenfreie Corona-Schnelltests in Arztpraxen einmal pro Woche

    von RAin, FAin MedR Dr. Birgit Schröder

    | Seit dem 08.03.2021 hat jeder Bürger Anspruch auf einen Corona-Schnelltest (PoC-Antigen-Test) pro Woche, auch ohne Symptome. Die Abrechnung für niedergelassene Ärzte im Sinne der Coronavirus-Testverordnung (TestV; iww.de/s4694 ) erfolgt über die zuständige KV. |

     

    Abrechnung

    Der Arzt kann gemäß § 11 TestV für selbst beschaffte PoC-Antigen-Tests (Schnelltests) als Sachkosten die entstandenen Beschaffungskosten geltend machen, aber seit dem 01.04.2021 maximal 6,00 Euro je Test (bis 31.03.2021: 9,00 Euro je Test). Der Arzt kann zusätzlich gemäß § 12 Abs. 1 TestV für

    • das Gespräch,