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  • · Fachbeitrag · Formulierungshilfe

    Für den Fall der Fälle: Wie formuliere ich einen Widerspruch gegen den Honorarbescheid der KV?

    | Zugelassene Ärztinnen und Ärzte mit eigener Praxis, die nach bestem Wissen und Gewissen zum Quartalsende die Honorarabrechnung an ihre zuständige KV schicken, sind bei erheblichen Honorarkürzungen im Honorarbescheid nicht selten überrascht. Wenn es sich dann möglicherweise auch noch um ungerechtfertigte Kürzungen handelt, besteht für den Arzt bzw. für die Ärztin die Option, einen Widerspruch gegen den Honorarbescheid einzulegen. Worauf ist dabei zu achten und wie legt man diesen Verwaltungsakt form- und fristgerecht? AAA nennt die wichtigsten Punkte und bietet eine Formulierungshilfe zum Download an. |

     

    Inhaltlich kann man zum Glück nicht viel falsch machen. Es muss für die KV deutlich werden, dass Widerspruch gegen den Honorarbescheid erhoben wird. Man kann den Widerspruch inhaltlich konkretisieren, doch dies ist nicht zwingend erforderlich. Auch im Laufe des Verwaltungsverfahrens kann noch genauer ausgeführt werden, wogegen sich der Widerspruch richtet.

     

    Wichtig ist insbesondere, die Monatsfrist zur Einlegung des Widerspruchs einzuhalten und darauf zu achten, dass dieser nicht per „normaler E-Mail“ erhoben wird, denn das reicht nicht aus. Mit der Einlegung des Widerspruchs per Fax oder elektronisch über das KIM wahren Sie die Form. Bei der Einlegung des Widerspruchs über das KIM ist die Verwendung einer QES (Qualifizierten Elektronischen Signatur) erforderlich. Für eine QES ist der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) erforderlich, der inzwischen meist zur Verfügung steht. Auch mit einem Widerspruch per einfachem Brief wahren Sie die Form, wobei Sie als Ärztin oder Arzt jedoch die Beweislast für den fristgerechten Zugang tragen. Eine Formulierungshilfe steht für AAA-Abonnenten online unter iww.de/s11459 als Downloaddokument zur Verfügung!

     

    von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht Babette Christophers LL.M., Münster, christophers.de

    Quelle: ID 50130472