24.08.2017 · Fachbeitrag · Fortbildungspflicht
Verstoß gegen Fortbildungspflicht: Auf Honorarkürzungen folgt der Zulassungsentzug
| Hat die KV wegen eines (behaupteten) Verstoßes gegen die vertragsärztliche Fortbildungspflicht bereits Honorarkürzungen veranlasst, ist die vertragsärztliche Zulassung unmittelbar gefährdet. Vor Einleitung eines Zulassungsentziehungsverfahrens ist die KV nicht gehalten, weitere Disziplinarmaßnahmen (z. B. Geldbußen) im Sinne einer „gelben Karte“ zu verhängen. (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 24.05.2017, Az. S 38 KA 205/16). |
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