· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Nächstes Digitalisierungsgesetz droht Ärzten mit weiteren Honorarkürzungen
| Auf die Arztpraxen kommt nach dem im Mai 2019 in Kraft getretenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) bereits das nächste Gesetzesvorhaben zu. Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums für das neue „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG), mit dem Vertragsärzte zur Umsetzung der Digitalisierung bewegt werden sollen, liegt vor. |
Den Arztpraxen, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) anschließen, drohen demnach ab März 2020 Honorarkürzungen in Höhe von 2,5 Prozent. Nach den geltenden Regelungen ist bei Nichtanschluss ab dem 01.07.2019 bereits eine Honorarkürzung in Höhe von 1,0 Prozent vorgesehen. Die Freie Ärzteschaft (FÄ) kritisiert in diesem Zusammenhang die Untätigkeit von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und der KBV. Es sei bekannt, dass es bei der TI-Installation teilweise zu schweren Sicherheitsmängeln kommt. Zu den weiteren Inhalten des Gesetzentwurfs zählen u. a. die Vorgabe, dass Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte anbieten müssen sowie die Verschreibungsfähigkeit von Gesundheits-Apps.
Weiterführender Hinweis
- Informationen und Gesetzentwurf zum DVG online unter www.iww.de/s2731