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  • · Fachbeitrag · Honorarrecht

    Auch fachgruppentypische Leistungen können eine Praxisbesonderheit sein

    von RA, FA für MedR Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Dortmund, Kanzlei am Ärztehaus, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Unter bestimmten Umständen kann auch im Rahmen einer „fachgruppentypischen Leistung“ eine Praxisbesonderheit bestehen. Dies hat das Sozialgericht (SG) Marburg mit Urteil vom 23. November 2011 festgestellt und damit dem restriktiven Vorgehen vieler KVen eine Absage erteilt (Az: S 11 KA 414/10). |

    Hintergrund

    Seit Einführung der verbindlichen Regelleistungsvolumina (RLV) zum Quartal 1/2009 sind seitens des Bewertungsausschusses Rahmenvorgaben für die Gewährung von Sonderregelungen im Honorarrecht gemacht worden, die auf regionaler Ebene zwischen den Kassenverbänden und KVen konkretisiert wurden. Unter anderem legte der Bewertungsausschuss fest, dass eine Praxisbesonderheit als solche anerkannt wird:

     

    • Wenn sie sich aus einem besonderen Versorgungsauftrag oder einer besonderen, für die Versorgung bedeutsamen fachlichen Spezialisierung ergibt.