· Fachbeitrag · Honorarrecht
Schätzung des Honorars bei grob fahrlässiger Falschabrechnung
von RA Sebo-Franz Krubally, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, db-law.de
| Wann darf die Kassenärztliche Vereinigung (KV) einen erteilten Honorarbescheid wegen Falschabrechnung aufheben und das dem Arzt zustehende Honorar im Rahmen einer Neufestsetzung der Vergütung (teilweise) schätzen? Unter anderem war diese Frage vom Bundessozialgericht (BSG) zu beantworten (Beschluss vom 20.02.2020, Az. B 6 KA 1/19 BH). |
Sachverhalt
Im konkreten Verfahren wehrte sich ein zugelassener Facharzt für Allgemeinmedizin gegen die sachlich-rechnerische Richtigstellung seiner Honorarforderung durch die KV für mehrere Jahre (Quartal I/2012 bis Quartal IV/2014) sowie die hieraus resultierende Honorarrückforderung in Höhe von rund 270.000 Euro.
Grundlage für die Rückforderung waren die von der KV festgestellten, erheblichen Abrechnungsauffälligkeiten (Quartalsarbeitszeiten von bis zu 1.515 Stunden; Tagesarbeitszeiten von teilweise 65,5 Stunden). Zudem lag die Beschwerde einer Patientin vor, wonach der Arzt
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