· Fachbeitrag · Leserforum
Überraschung in der Apotheke: Schmelz- statt Filmtabletten
von Rechtsanwältin, Fachanwältin für Medizinrecht Prof. Dr. Birgit Schröder, Hamburg, dr-schroeder.com
| FRAGE: „Wir haben Filmtabletten auf der Verordnung für einen Patienten vermerkt, aber nicht das Aut-Idem-Kreuz gesetzt. In der Apotheke wurden dem Patienten unter Verweis auf bestehende Rabattverträge stattdessen Schmelztabletten herausgegeben. Ist das rechtens? |
Antwort: Es ist nicht so, dass Apotheker bei Verordnungen als „verlängerter Arm der Ärzte“ fungieren. Nicht selten erhält der Patient ein anderes Präparat. Die Apotheker sind in bestimmten Fällen sogar dazu verpflichtet, ein preisgünstigeres Medikament nach der sogenannten Aut-idem-Regel herauszugeben. Dazu müssen sie einige Voraussetzungen beachten:
- Wirkstoff und Wirkstärke müssen identisch sein.
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