· Fachbeitrag · Plausibilitätsprüfung
Korrekte Abrechnung: Arzt ist stets verantwortlich
von RAin, FAin für MedR, Mandy Müssig, pwk & Partner Rechtsanwälte, Dortmund
| Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde bestätigte das BSG, dass der Arzt die alleinige Verantwortung für eine peinlich genaue Abrechnung habe und dass die KV nicht verpflichtet sei, Plausibilitätsprüfungen innerhalb einer bestimmten Zeit durchzuführen. |
Der Fall
Ein Allgemeinmediziner wandte sich gegen das Ruhen seiner Zulassung für sechs Wochen als Disziplinarmaßnahme wegen implausibler Honorarabrechnungen. Das gegen die Disziplinarmaßnahme angerufene Sozialgericht hob den Bescheid des Disziplinarausschusses (DA) auf, während das Landessozialgericht die Maßnahme bestätigte. Die Revision wurde nicht zugelassen.
Die Entscheidung des BSG
Das BSG sah die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision als unbegründet an. Es fehle an der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache, da die Rechtssache bereits geklärt sei bzw. sich anhand der bisherigen Rechtsprechung beantworten lasse:
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