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  • 30.10.2015 · Fachbeitrag · Rechtsprechung

    Laborleistungen nur quotiert zu vergüten, ist rechtmäßig

    | Die KVen dürfen Laborleistungen der Kapitel 32 und 40 quotiert vergüten. Ihre diesbezügliche Honorarverteilungsregelung ist durch eine entsprechende Ermächtigung des Bewertungsausschusses gedeckt (Bundessozialgericht [BSG], Entscheidungen vom 19.8.2015, Az. B 6 KA 33/14 R, B 6 KA 34/14 R, B 6 KA 44/14 R, B 6 KA 11/15 R und B 6 KA 12/15 R). Die von Hausärzten abgerechneten allgemeinen und speziellen Laboruntersuchungen werden im 2. Halbjahr 2015 nur mit 91,58 Prozent der Kostensätze des EBM vergütet. |