Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Rechtsprechung

    Reinhardt: BSG-Urteil dokumentiert die Ohnmacht des Arztes im System der Budgets

    | Der Vorsitzende des Hartmannbundes, Dr. Klaus Reinhardt, sieht durch die jüngste Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes die Freiberuflichkeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erneut massiv in Frage gestellt. Das Gericht hatte im Zusammenhang mit der Klage eines Augenarztes im Kern faktisch festgestellt, dass es sich bei der festen Vergütung ärztlicher Leistungen lediglich um eine „Idealkonzeption“ handele. Diese komme nur zum Tragen, wenn die von den Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Krankenkassen ausgehandelte Gesamtvergütung dies zulasse. |

     

    Reinhardt: „Damit unterstreicht das Gericht noch einmal eindrucksvoll unsere Auffassung, dass eine selbständige freiberufliche Tätigkeit in einem durch Budgets gedeckelten System massiv eingeschränkt ist.“ Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bedeuteten nichts anderes, als dass der Vertragsarzt - um die Versorgung sicher zu stellen - entweder unter dem Druck des Gesamtbudgets Leistungen abgestaffelt oder gar kostenlos zu erbringen, oder aber schlicht das System zu verlassen habe. „Die Ohnmacht, die dieses jüngste BSG-Urteil jedem niedergelassenen Arzt vor Augen führt, wird ganz sicherlich die Lust auf den Arztberuf nicht steigern“, sagte Reinhardt. Insofern seien alle Versuche, Ärztemangel durch unterschiedlichste Maßnahmen zu beheben, zum Scheitern verurteilt, solange die feste Vergütung von Leistungen ein „Idealkonzept“ bleibe. Reinhardt: „Hier wartet eine große Herausforderung auf den neuen Gesundheitsminister“.

     

    Quelle: Hartmannbund

    Quelle: ID 42478159