27.02.2014 · Fachbeitrag · Richtgrößenprüfung
Beratung vor Regress – Die praktische Umsetzung
| Mittlerweile haben sich mehrere Gerichte mit dem Thema „Beratung vor Regress“ beschäftigt. Dabei ging es insbesondere um die Fragen, wann von einer „erstmaligen“ Überschreitung auszugehen und wann das Richtgrößenvolumen um 25 Prozent überschritten ist. Kommt es hierbei allein auf das Zahlenwerk an oder müssen die von Amts wegen anzuerkennenden Praxisbesonderheiten herausgerechnet werden? Muss der Arzt Gelegenheit haben, die aus seiner Sicht bestehenden Praxisbesonderheiten vorzutragen? |
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