Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Sozialrecht

    Krankenkasse muss keine Dolmetscherkosten tragen

    | Kosten für Dolmetscherleistungen, die bei einem Arztbesuch entstehen, sind keine Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.01.2018, Az. L 4 KR 147/14). |

     

    Der Entscheidung zugrunde lag der Fall eines Patienten aus Serbien, der Leistungen eines vereidigten Dolmetschers in Höhe von ca. 4.900 Euro in Anspruch genommen hatte, deren Erstattung die Krankenkasse ablehnte. Das LSG bestätigte die Rechtsauffassung der Kasse. Im SGB V sei keine ausdrückliche Anspruchsgrundlage geregelt. Abrechnungsfähige ärztliche Behandlungen im Sinne des Gesetzes seien nur solche, die der Arzt selbst ausführe. Tätigkeiten von Hilfspersonen seien nur dann abrechenbar, wenn sie unmittelbar zur ärztlichen Behandlung zählten und vom Arzt fachlich überwacht und angeleitet würden.

    Quelle: Ausgabe 08 / 2018 | Seite 2 | ID 45395303