· Fachbeitrag · Verordnung
Kein Rezept mehr ohne Dosierung ‒ oder entsprechenden Hinweis
von RAin, FAin für MedR Dr. Birgit Schröder, Hamburg (zur Webseite der Autorin)
| Laut einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) müssen Ärztinnen und Ärzte seit dem 01.11.2020 die Dosierung des verordneten Fertigarzneimittels auf dem Rezept angeben. Was bedeutet das für den verschreibenden Hausarzt im Detail? |
Gültigkeit, Ziele, Umsetzung
Die Dosierung wird als Pflichtangabe in § 2 Abs. 1 AMVV aufgenommen. Diese Regelung gilt für Kassenrezepte und Privatrezepte. Dadurch sollen
- die Arzneimittelsicherheit erhöht und
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