· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Absenkung von Prüfzeiten durch EBM-Reform ‒ Todesstoß für laufende Plausiprüfungen?
von RA, FA für MedR Torsten Münnch, D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Berlin, db-law.de
| Die EBM-Reform zum 01.04.2020 bringt nicht nur geänderte Leistungsbewertungen, sondern auch eine Absenkung der Prüfzeiten. Diese Absenkung wird nicht nur Auswirkungen auf künftige Plausibilitätsprüfungen haben, sondern kann auch in aktuell schon laufenden Plausibilitätsprüfungen einem alten Argument neues ‒ möglicherweise entscheidendes ‒ Leben einhauchen. Der folgende Beitrag erklärt, warum. |
Die Plausibilitätsprüfung
Die Prüfzeiten des EBM sollen ausdrücken, wie viel Arbeitszeit ein Arzt im Durchschnitt für eine bestimmte Leistung benötigt. Auf Basis der vom Arzt eingereichten Quartalsabrechnung kann dann die KV ermitteln, wie lange der Arzt wohl an einem bestimmten Tag bzw. im gesamten Quartal gearbeitet hat. Bei auffällig hohen Arbeitszeiten besteht der Verdacht, dass der Arzt die von ihm abgerechneten Leistungen möglicherweise nicht oder jedenfalls nicht vollständig erbracht hat. Auffällig sind ‒ bezogen auf Vollzulassungen ‒
- drei oder mehr Tage im Quartal mit Arbeitszeiten von jeweils mehr als zwölf Stunden oder
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