· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Anspruch auf nachträgliche Abrechnungskorrektur bei einem Honorarverlust von 27 Prozent
von RA, FA für Medizinrecht Dr. Matthias Kronenberger, Dierks + Bohle Rechtsanwälte, www.db-law.de
| Wenn ein Vertragsarzt irrtümlich eine Gebührenordnungsposition des EBM dergestalt kennzeichnet, dass sie von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) bei Bearbeitung der elektronischen Abrechnung nicht gelesen werden kann und der Vertragsarzt hierdurch einen Verlust des ihm eigentlich zustehenden Honorars von circa 27 Prozent erleidet, muss auch nach Ablauf der Ausschlussfrist eine nachträgliche Abrechnungskorrektur erfolgen (Urteil des Sozialgericht [SG] Marburg vom 4.7.2012, Az: S 12 KA 599/11 ). |
Hintergrund
Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sind KVen befugt, in ihrem Honorarverteilungsmaßstab (HVM) Abrechnungsfristen vorzugeben und diese als materielle Ausschlussfristen auszugestalten (BSG, Urteil vom 22.6.2005, Az: B 6 KA 19/04). Hierdurch soll eine möglichst zügige, zeitgerechte und vollständige Verteilung der Gesamtvergütung erreicht werden. Die Anwendung der Ausschlussfristen darf aber nicht dazu führen, dass deren Zweck in unverhältnismäßiger Weise konterkariert wird. Dies ist nach dem BSG etwa dann der Fall, wenn
- ein Versehen,
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