· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
BAG: Jeder Praxispartner ist selbst für die Überwachung der Abrechnung verantwortlich
von RA Tim Hesse, Dortmund/Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Für die Abrechnungen einer ärztlichen Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) ist jeder Arzt der BAG selbst verantwortlich. Dies gilt einem Beschluss des Bundessozialgerichts (BSG) zufolge auch dann, wenn die Partner der BAG miteinander verheiratet sind und vornehmlich einer der beiden Partner die Abrechnungen vornimmt (Beschluss vom 28.09.2016, Az. B 6 KA 14/16 B). |
Sachverhalt
Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) verhängte gegen eine vormals mit ihrem Ehemann in Gemeinschaftspraxis vertragsärztlich niedergelassene Ärztin einen Bußgeldbescheid über 3.000 Euro. Die Ärztin habe gegen ihre Verpflichtung zur peinlich genauen Abrechnung verstoßen, hieß es, indem sie die von ihrem Praxispartner und Ehemann erstellten Praxisabrechnungen nicht hinreichend kontrolliert habe. Der Mann hatte bei der KV knapp 250.000 Euro für nicht erbrachte Behandlungen abgerechnet.
Entscheidungen der Vorinstanzen
Die Klage der Ärztin gegen den Bußgeldbescheid blieb erfolglos. Sie hatte vorgetragen, die Abrechnungserstellung innerhalb der BAG ihrem Mann überlassen und kaum Einblick in das Abrechnungswesen gehabt zu haben.
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