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  • 23.04.2019 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    BSG bestätigt: Jobsharing-Grenzen beachten!

    | Bei der Berechnung der Rückforderung im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung muss die KV bereits durchgeführte Regressierungen wegen Überschreitens der Jobsharing-Obergrenze nicht in voller Höhe als Eurobetrag berücksichtigen, sondern kann dies anteilig tun. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am 13.02.2019 entschieden (Az. B 6 KA 58/17 R). |