05.03.2020 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Der EBM bestimmt den nötigen Umfang der Dokumentationspflicht, nicht die KV!
| Umfangreicher kann man immer dokumentieren. Gleichzeitig muss die Umsetzung aber auch praktikabel sein. Leider gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer häufiger dazu über, im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen bzw. sachlich-rechnerischen Berichtigungen zum Teil hohe Honorarrückforderungen von Ärzten zu fordern. Sinngemäß erfolgt dies mit der Begründung, die monierte(n) Leistung(en) seien (teilweise) nicht vollständig erbracht, da sie nicht ordnungsgemäß dokumentiert seien. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig