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  • 05.03.2020 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Der EBM bestimmt den nötigen Umfang der Dokumentationspflicht, nicht die KV!

    | Umfangreicher kann man immer dokumentieren. Gleichzeitig muss die Umsetzung aber auch praktikabel sein. Leider gehen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) immer häufiger dazu über, im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen bzw. sachlich-rechnerischen Berichtigungen zum Teil hohe Honorarrückforderungen von Ärzten zu fordern. Sinngemäß erfolgt dies mit der Begründung, die monierte(n) Leistung(en) seien (teilweise) nicht vollständig erbracht, da sie nicht ordnungsgemäß dokumentiert seien. |