18.04.2016 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Fehlende Unterschrift des ärztlichen Leiters kostet ein MVZ 136.000 Euro
| Der ärztliche Leiter eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) trägt die Gesamtverantwortung für die von den angestellten Ärzten erbrachten Leistungen; die Wirksamkeit der Honorarabrechnung ist davon abhängig, dass sie von ihm unterzeichnet wird (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.2.2016, Az. L 11 KA 58/15 B ER). |
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