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  • · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    In welchen Fällen GKV-Patienten abgelehnt werden können ‒ und in welchen Fällen nicht

    von RAin, FAin für MedizinR Dina Gebhardt, Münster, kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Vertragsärzte sind grundsätzlich zur Behandlung gesetzlich versicherter Patienten verpflichtet. Dies folgt aus der Pflicht zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung. Ausnahmen davon regelt § 13 Abs. 7 des Bundesmantelvertrags für Ärzte (BMV-Ä). In begründeten Fällen können Vertragsärzte die Behandlung eines Patienten ablehnen. Doch hierbei ist Vorsicht geboten. Die unberechtigte Ablehnung eines Patienten kann disziplinarrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. So entschied das Sozialgericht (SG) München, dass die Ablehnung der Behandlung einer Kassenpatientin unter Verweis auf mangelnde Kapazitäten unzulässig sei. Es haperte in diesem Fall an einer plausiblen Begründung (Urteil vom 21.04.2021, Az. S 28 KA 116/18). |

    Begründete Fälle für die Ablehnung eines GKV-Patienten

    Ein Vertragsarzt kann eine Behandlung nach § 13 Abs. 7 BMV-Ä ablehnen, wenn ein erwachsener Patient vor der Behandlung

    • keine elektronische Gesundheitskarte vorlegt und