28.04.2015 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Ohne Fortbildungsnachweis droht Honorarkürzung
| Ein Vertragsarzt, der die Erfüllung seiner Fortbildungspflicht nicht nachweist, muss Honorarkürzungen durch die Kassenärztliche Vereinigung (KV) hinnehmen (Urteil des SG Düsseldorf vom 6.8.14, Az. S 2 KA 549/12). |
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