16.01.2019 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Plausibilitätsprüfung: Vertrauensschutz nur bei gleichen EBM-Ziffern denkbar
| Eine sachlich-rechnerische Richtigstellung in Bezug auf einzelne Ziffern des EBM (z. B. aus dem Bereich „Früherkennung von Krankheiten bei Erwachsenen“) begründet keinen Vertrauensschutz für eine dasselbe Quartal betreffende sachlich-rechnerische Richtigstellung bezüglich ganz anderer Ziffern (etwa der Substitutionsbehandlung bei Drogenabhängigkeit). Dies hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) mit Urteil vom 13. Juni 2018 (Az. L 7 KA 84/13) entschieden. |
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