· Fachbeitrag · Vertragsarztrecht
Update Wirtschaftlichkeitsprüfung
von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Jan Moeck, Kanzlei D+B Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, www.db-law.de
| Durch das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz mit Wirkung zum 01.01.2017 wurde die Ausgestaltung der Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Vertragsärzten vollständig den Gesamtvertragspartnern (Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen und Ersatzkassen) übertragen. Eine Regelprüfmethode ist nun nicht mehr vorgesehen. Im Zuge der Regionalisierung sind in den KV-Bezirken unterschiedliche Prüfsystematiken vereinbart worden. Mancherorts wird an der altbekannten Richtgrößenprüfung festgehalten. |
Unterschiedliche Prüfmethoden / Allgemeine Vorgaben
Nach einer groben Kategorisierung lassen sich im Wesentlichen 3 unterschiedliche Arten von Prüfmethoden unterscheiden:
- Richtgrößenprüfungen (z. B. in Berlin und Brandenburg), teils modifiziert (z. B. als Richtwertprüfung in Baden-Württemberg),
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