· Fachbeitrag · Werberecht
Werbung für ärztliche Fernbehandlung darf nicht zu allgemein sein
von RA Dr. Matthias Losert, Berlin, matthias-losert.de
| Allgemeine Werbung für ärztliche Fernbehandlungen, die dem Adressaten verspricht, dass die gesamte ärztliche Versorgung via App stattfindet, verstößt gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG; Oberlandesgericht [OLG] München, Urteil vom 09.07.2020, Az. 6 U 5180/19). |
Sachverhalt
Ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs klagte gegen eine private Krankenversicherung (PKV). Diese warb auf ihrer Internetseite für ärztliche Fernbehandlungen in Form eines digitalen Arztbesuchs, u. a. mit der Aussage „Bleib einfach im Bett, wenn Du zum Arzt gehst“. Dabei sollten die in Deutschland lebenden Versicherten mittels einer App ärztliche Leistungen von im EU-Ausland und der Schweiz ansässigen Ärzten in Anspruch nehmen können. Hierbei handelte es sich um
- Diagnosen,
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