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  • 26.05.2015 · Fachbeitrag · Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Prüfgremien müssen Arzt bei „Anfangsverdacht“ Gelegenheit zur Vortragsergänzung geben

    | Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung sind Prüfgremien verpflichtet, dem Arzt Gelegenheit zu geben, weitergehend zu Praxisbesonderheiten vorzutragen, wenn Anlass zur Annahme besteht, dass der Vortrag des Arztes noch ergänzt werden kann (Urteil des Landessozialgerichts [LSG] Niedersachsen-Bremen vom 5.3.2014, Az. L 3 KA 21/12, Abruf-Nr. 143147 ). |