23.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2024
Der erweiterte Bewertungsausschuss hat am 16.09.2024 drei neue EBM-Abrechnungspositionen für die allgemeine Prophylaxe gegen Respiratorische Synzytial Viren (RSV) beschlossen. Mit diesen neuen und bereits seit dem 16.09.2024 gültigen EBM-Nrn. 01941, 01942 und 01943 hat der Bewertungsausschuss den vom Bundesgesundheitsministerium wenige Tage zuvor beschlossenen Anspruch von Neugeborenen und Säuglingen auf eine einmalige Versorgung mit Arzneimitteln mit dem monoklonalen Antikörper Nirsevimab ...
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20.09.2024 ·
Downloads allgemein aus AAA · Downloads · Kassenabrechnung
Das Dokument listet die wichtigsten EBM-Abrechnungspositionen für Hausärzte sowie für Kinder- und Jugendärzte auf. Die Liste enthält für jede Abrechnungsposition die Bewertung in Punkten sowie die damit verbundenen Eurowerte für 2024 (Orientierungswert 2024: 11,9339 Cent) und für 2025 (Orientierungswert 2025: 12,3934 Cent). > lesen
18.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM-Positionen im Fokus
Während den Ärzten des fachärztlichen Versorgungsbereichs im Rahmen der Kassenabrechnung für die Betreuung von Tumorpatienten besondere Onkologiepauschalen zur Verfügung stehen, wurden für Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs als spezifische EBM-Abrechnungspositionen nur die Palliativpositionen (EBM-Nrn. 03370 bis 03373) aufgenommen. Aber: In bestimmten Konstellationen können Hausärzte bei Tumorpatienten zusätzliche Positionen berechnen. Welche das sind und unter welchen ...
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18.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2025
Der Orientierungswert, mit dem die jeweiligen Eurowerte der EBM-Positionen berechnet werden, steigt zum 01.01.2025 von derzeit 11,9339 Cent um 3,85 Prozent auf 12,3934 Cent. Für AAA-Abonnenten steht ein Downloaddokument mit den wichtigsten EBM-Hausarztpositionen sowie den dazugehörigen Euro-Bewertungen ab dem 01.01.2025 bereit.
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11.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Editorial
Immer mehr Arztpraxen nehmen sich ihre Abrechnungsroutinen vor und ziehen u. a. in Erwägung, bei den Privatpatienten höhere GOÄ-Steigerungsfaktoren einzusetzen. Dieser Eindruck hat sich bei zahlreichen Gelegenheiten wie Praxisbesuchen, Gesprächen oder Einsendungen aus den Arztpraxen immer wieder bestätigt.
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04.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ Abrechnungsempfehlungen 2024
Zum 01.07.2024 haben sich die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die Beihilfeträger von Bund und Ländern (außer Schleswig-Holstein und Hamburg) sowie der PKV-Verband auf eine neue Abrechnungsempfehlung zur besseren psychotherapeutischen Versorgung von Privatpatienten und Beihilfeberechtigten geeinigt. AAA berichtete (AAA 08/2024, Seite 13) und geht in diesem Beitrag konkret auf die Optionen für Hausarztpraxen ein (Abrechnungsempfehlungen bei der BÄK online ...
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04.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM-Position im Fokus
Zur Urinuntersuchung werden in den Arztpraxen meist Streifentests durchgeführt und ggf. abgerechnet, auch wenn die Harnuntersuchung im Rahmen vieler Abrechnungskomplexe bereits integriert ist. Fragen zur Abrechnung, insbesondere zur bis zum Jahr 2019 für diese Tests abzurechnenden EBM-Nr. 32030 (Orientierende Untersuchung), tauchen immer wieder auf. Doch mit der Einführung der Nr. 32033 (Harnstreifentest) hat die Nr. 32030 die vorherige Relevanz verloren!
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03.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Leserforum
Frage: „Welche Abrechnungspositionen der GOÄ sind für Hausärzte für einen Carotis-Doppler (plus Farbcodierung) sowie eine Intima-Media-Messung der Carotiden korrekt?“
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03.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Statistik
Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, sind die Aufwendungen in den Arztpraxen in Deutschland im Jahr 2022 um 11 Prozent auf 466.000 Euro je Praxis gegenüber dem Vorjahr 2021 gestiegen. Das wirkt sich auch auf den Reinertrag aus, der aufgrund eines etwas geringeren Einnahmenzuwachses (+5,3 Prozent) auf 331.000 Euro je Praxis unter dem Strich gesunken ist (-1,5 Prozent). Speziell in den allgemeinmedizinischen Praxen sind die Aufwendungen sogar um 12,2 Prozent auf 275.000 Euro je Praxis ...
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02.09.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Sozialrecht
Ob Ärzte, die am vertragsärztlichen Notdienst teilnehmen, sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige oder abhängig Beschäftigte anzusehen sind, war in der jüngeren Vergangenheit umstritten. Entscheidend bei der Beurteilung der Sozialversicherungs(SV)-Pflicht ist der Einzelfall. Da es viele Modelle des ärztlichen Not- und Bereitschaftsdienstes gibt (z. B. von KV betriebene Notarztpraxis, Taxiarzt, Poolarzt), kann die Frage nach der SV-Pflicht nicht grundsätzlich beantwortet werden.
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