28.02.2023 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Analoge Bewertungen im Rahmen der GOÄ-Abrechnung sind zulässig, werden jedoch nicht immer sinnvoll angewandt. In der Praxis ergeben sich deshalb häufig Beanstandungen. Die meisten falschen Anwendungen von Analogbewertungen, die naturgemäß häufig beanstandet werden, finden sich im Bereich der Grundleistungen und allgemeinen Leistungen (Abschnitt B) der GOÄ, die in allen Fachgebieten angewendet werden. Mit den folgenden Beispielen aus der Praxis wird die Problematik näher betrachtet.
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