· Nachricht · Aktuelle Rabattverträge
Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei
| Nur jedes fünfte Rabattarzneimittel ist ganz oder teilweise von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Vor einem Jahr war noch jedes vierte Rabattarzneimittel zuzahlungsfrei. Das zeigen aktuelle Berechnungen des Deutschen Apothekerverbands (DAV). Demnach sind ab 01.08.2019 nur noch 4.915 von 23.484 Rabattarzneimitteln (20,9 Prozent) von der gesetzlichen Zuzahlung komplett oder hälftig befreit. Am 01.08.2018 waren es noch 5.652 von 22.999 Medikamenten (24,6 Prozent). |
Im Jahr 2018 haben die gesetzlichen Krankenkassen rund 4,4 Mrd. Euro durch Rabattverträge mit pharmazeutischen Herstellern eingespart. 2017 waren es noch 4,0 Mrd. Euro. Auch die gesetzlichen Zuzahlungen der Patienten an ihre Krankenkassen für sämtliche ärztlich verordneten Arzneimittel sind gestiegen ‒ von 2,15 Mrd. Euro im Jahr 2017 auf 2,18 Mrd. Euro im Jahr 2018.
MERKE | Jede einzelne gesetzliche Krankenkasse hat das Recht, auf die gesetzliche Zuzahlung zwischen fünf und zehn Euro zur Hälfte oder in Gänze zu verzichten, wenn sie einen entsprechenden Rabattvertrag mit einem pharmazeutischen Hersteller abgeschlossen hat. Die Apotheke ist grundsätzlich verpflichtet, das ärztlich verordnete Arzneimittel gegen das Rabattarzneimittel der Kasse des Versicherten auszutauschen. |
Weiterführender Hinweis
- Weitere Informationen unter www.abda.de und www.aponet.de