· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
Behandlungen für Erwachsene mit ADHS
| In seiner Sitzung am 23. Juni 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine entsprechende Regelung zur Behandlungsmöglichkeit für Erwachsenene mit ADHS in Nummer 44 „Stimulantien“ der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie beschlossen. |
Demnach ist die medikamentöse Behandlung von ADHS im Erwachsenenalter mit dafür zugelassenen methylphenidat-haltigen Arzneimitteln nicht ausgeschlossen. Bisher gab es keine arzneimittelrechtliche Zulassung für methylphenidat-haltige Arzneimittel für die Behandlung von ADHS bei Erwachsenen. Aufgrund der nun erfolgten Zulassungserweiterung eines Methylphenidat-haltigen Arzneimittels zur Anwendung bei ADHS im Erwachsenenalter ergab sich eine neue Verordnungssituation. Der G-BA wies darauf hin, dass geprüft werden wird, ob und wenn ja welche Einschränkungen und Regelungen zum Schutze der Patienten hier noch erfolgen müssen.