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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie

    G-BA beschließt: ASS auch bei KHK und Stimulantien auch für Erwachsene

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. März 2013 die ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit von Stimulantien zur Behandlung der ADHS im Erwachsenenalter neu geregelt und in gleicher Sitzung beschlossen, dass Acetylsalicylsäure (ASS) auch bei koronarer Herzerkrankung (KHK) zulasten der GKV verordnungsfähig wird. Beide Beschlüsse liegen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG werden sie am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |

    ASS wird auch bei KHK als Thrombozyten-Aggregationshemmer verordnungsfähig

    Bislang besteht in Anlage I der AM-RL (sogenannte OTC-Ausnahmeliste) in Nr. 2 bereits eine ausnahmsweise Verordnungsfähigkeit zulasten der GKV für ASS (bis 300mg/Dosiseinheit) als Thrombozyten-Aggregationshemmer in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen. Der G-BA hat nun eine Ergänzung in der Anlage I AM-RL in Nr. 2 vorgenommen.

     

    • Die neue Formulierung in Anlage 1 AM-RL Nr. 2

    „Acetylsalicylsäure (bis 300 mg/Dosiseinheit) als Thrombozyten-Aggregationshemmer bei koronarer Herzkrankheit (gesichert durch Symptomatik und ergänzende nicht-invasive oder invasive Diagnostik) und in der Nachsorge von Herzinfarkt und Schlaganfall sowie nach arteriellen Eingriffen.“