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  • · Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie

    G-BA hebt Therapiehinweise zu Ezetimib und Teriparatid auf

    | Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Beschluss vom 22.11.2018 den Therapiehinweis zu Ezetimib und mit Beschluss vom 17.01.2019 den Therapiehinweis zu Teriparatid aufgehoben und damit die Anlage IV der Arzneimittel-Richtlinie entsprechend angepasst. Der Beschluss zu Ezetimib wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und ist nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 14.02.2019 in Kraft getreten. Der Beschluss zu Teriparatid liegt dem BMG zur Prüfung (Frist: 2 Monate) vor und tritt am Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |

    Aufhebung des Therapiehinweises zu Teriparatid

    Der Therapiehinweis zu Teriparatid wurde auf Basis des damals zugelassenen Anwendungsgebiets erstellt.

     

    • Anwendungsgebiet Teriparatid (aus dem Therapiehinweis)

    „Behandlung der manifesten Osteoporose bei postmenopausalen Frauen. Eine signifikante Reduktion der Inzidenz vertebraler Frakturen, aber nicht von Hüftfrakturen, wurde nachgewiesen.“