· Fachbeitrag · Arzneimittel-Richtlinie
Neuer Therapiehinweis zu Cilostazol
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am21. Juli 2011 einen Therapiehinweis zu Cilostazol beschlossen und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Das BMG hat hierfür zwei Monate Zeit. Erfolgt keine Beanstandung, tritt der Beschluss am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Hinweis: Bis zum Redaktionsschluss am 1. September 2011 lag keine Beanstandung vor). |
Inhalt des geplanten Therapiehinweises
In dem Therapiehinweis sind Informationen zu folgenden Punkten enthalten:
- Zugelassene Anwendungsgebiete
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