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  • 27.03.2015 · Fachbeitrag · Arzneimittelrecht

    Kein zwingender Regress für Verordnung bei Patienten in stationärer Behandlung

    | Die Festsetzung eines Arzneimittelregresses ist nicht allein aufgrund einer zeitlich mit dem Krankenhausaufenthalt des Patienten zusammenfallenden Verordnung gerechtfertigt. Ein Verstoß ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn die Verordnung gezielt für die Einnahme im Krankenhaus ausgestellt wurde. Zudem besteht keine Nachfragepflicht des Arztes nach einem Krankenhausaufenthalt bei Rezeptanforderung durch Angehörige, wenn der Gesundheitszustand aus der laufenden Behandlung bekannt ist (Sozialgericht [SG] Hannover, Urteil vom 17.9.2014, Az. S 71 KA 193/11). |