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  • · Fachbeitrag · Betäubungsmittel

    Substitutionsmittel rechtssicher rezeptieren

    von RAin, FAin für Medizin- und Sozialrecht Babette Christophers und RAin Dr. Anna Lauber, LL.M., Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de

    | Bei Ärzten bestehen vielfach Unsicherheiten in Bezug auf die Ausstellung von Rezepten für Substitutionsmittel. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die richtige Rezeptierung und zeigen, welche Anforderungen an die Formalien des Substitutionsmittelrezepts zu stellen sind. Die rechtlichen Grundlagen für die richtige Rezeptierung von Substitutionsmitteln finden sich in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). |

    Das Betäubungsmittelrezept

    Das Verschreiben zur Substitution ist genau geregelt. Es dürfen nur die in § 5 Abs. 4 BtMVV festgelegten Substitutionsmittel verordnet werden. Dies sind:

     

    • Zubereitungen von Levomethadon, Methadon und Buprenorphin,