· Fachbeitrag · Betäubungsmittel
Substitutionsmittel rechtssicher rezeptieren
von RAin, FAin für Medizin- und Sozialrecht Babette Christophers und RAin Dr. Anna Lauber, LL.M., Münster, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
| Bei Ärzten bestehen vielfach Unsicherheiten in Bezug auf die Ausstellung von Rezepten für Substitutionsmittel. Die folgenden Ausführungen geben einen Überblick über die richtige Rezeptierung und zeigen, welche Anforderungen an die Formalien des Substitutionsmittelrezepts zu stellen sind. Die rechtlichen Grundlagen für die richtige Rezeptierung von Substitutionsmitteln finden sich in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV). |
Das Betäubungsmittelrezept
Das Verschreiben zur Substitution ist genau geregelt. Es dürfen nur die in § 5 Abs. 4 BtMVV festgelegten Substitutionsmittel verordnet werden. Dies sind:
- Zubereitungen von Levomethadon, Methadon und Buprenorphin,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig