· Fachbeitrag · Betäubungsmittelgesetz
Verordnung Tilidin-haltiger Arzneien in flüssiger Darreichungsform ab 1. Januar 2013 auf BtM-Rezept
| Am 26. Juli 2012 trat die 26. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden mit sofortiger Wirkung 28 neue psychoaktive Substanzen dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) unterstellt, für 3 Substanzen (Cannabisextrakt, Dexamfetamin und Flunitrazepam) Höchstverordnungsmengen erstmalig festgelegt und für eine Substanz (Methylphenidat) neu angepasst. Außerdem wurde festgelegt, dass mit Wirkung zum 1. Januar 2013 Tilidin-haltige Tropfen nur noch auf einem BtM-Rezept verordnet werden können. |
Neue Regelung für Tilidin-haltige Arzneimittel
Konkret sieht die Verordnung in Anlage III BtMG („Verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel“) für Tilidin-haltige Arzneimittel folgende Ausnahmeregelung vor:
„.[..] ausgenommen in festen Zubereitungen mit verzögerter Wirkstofffreigabe, die ohne einen weiteren Stoff der Anlagen I bis III je abgeteilter Form bis zu 300 mg Tilidin, berechnet als Base, und, bezogen auf diese Menge, mindestens 7,5 vom Hundert Naloxonhydrochlorid enthalten.“ |
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