· Fachbeitrag · Frühe Nutzenbewertung
G-BA erkennt Zusatznutzen von Boceprevir
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 1. März 2012 einen weiteren Beschluss im Rahmen der frühen Nutzenbewertung (§ 35a SGB V) gefasst. Er sieht für den Proteaseinhibitor Boceprevir (Victrelis ® ) einen Hinweis auf einen Zusatznutzen, der allerdings nicht quantifizierbar ist. Der Beschluss ist am 1. März 2012 in Kraft getreten. |
Beschluss zur frühen Nutzenbewertung Boceprevir
Der Beschluss basiert auf der im Auftrag des G-BA durchgeführten Nutzenbewertung des IQWiG (veröffentlicht am 1. Dezember 2011) und den im Anschluss durchgeführten schriftlichen und mündlichen Stellungnahmeverfahren.
Hierbei ist der G-BA zu einer von der Nutzenbewertung des IQWiG abweichenden Bewertung hinsichtlich der Feststellung eines Zusatznutzens gelangt. Das IQWiG hatte für die Nutzenbewertung das Anwendungsgebiet in die vier Subgruppen „therapienaive Patienten ohne Zirrhose“ und „therapieerfahrene Patienten ohne Zirrhose“ sowie „Patienten mit Zirrhose“ und „Patienten mit Nullresponse auf eine vorherige Interferon-basierte Therapie“.
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