· Fachbeitrag · G-BA
Alirocumab: Verordnungsfähigkeit eingeschränkt
| Die Verordnungsfähigkeit von Alirocumab (Praluent ® ) ist in Anlage III („Verordnungseinschränkungen und Ausschlüsse“) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) auf bestimmte Patientengruppen eingeschränkt worden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 4. August 2016 beschlossen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und wird - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung - am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |
Alirocumab (Praluent®)
Alirocumab ist ein humaner monoklonaler Antikörper und nach Evolocumab (siehe AAA 07/2016, Seite 15) der zweite Vertreter der neuen Wirkstoffgruppe der PCSK-9-Inhibitoren. Praluent® ist, begleitend zu einer Diät, angezeigt und zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygote familiäre und nicht familiäre) oder gemischter Dyslipidämie
- in Kombination mit einem Statin oder einem Statin mit anderen lipidsenkenden Therapieprinzipien bei Patienten, die mit einer maximal verträglichen Statintherapie die LDL-C-Zielwerte nicht erreichen, oder
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig