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  • · Fachbeitrag · G-BA

    Alirocumab: Verordnungsfähigkeit eingeschränkt

    | Die Verordnungsfähigkeit von Alirocumab (Praluent ® ) ist in Anlage III („Verordnungseinschränkungen und Ausschlüsse“) der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) auf bestimmte Patientengruppen eingeschränkt worden. Dies hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 4. August 2016 beschlossen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt und wird - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung - am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |

    Alirocumab (Praluent®)

    Alirocumab ist ein humaner monoklonaler Antikörper und nach Evolocumab (siehe AAA 07/2016, Seite 15) der zweite Vertreter der neuen Wirkstoffgruppe der PCSK-9-Inhibitoren. Praluent® ist, begleitend zu einer Diät, angezeigt und zugelassen zur Behandlung von Erwachsenen mit primärer Hypercholesterinämie (heterozygote familiäre und nicht familiäre) oder gemischter Dyslipidämie

    • in Kombination mit einem Statin oder einem Statin mit anderen lipidsenkenden Therapieprinzipien bei Patienten, die mit einer maximal verträglichen Statintherapie die LDL-C-Zielwerte nicht erreichen, oder