· Fachbeitrag · G-BA
Hausärzte können weiterhin Cannabis-Arzneimittel verordnen!
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.03.2023 Regelungen zur Verordnung von Cannabis-Arzneimitteln in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) beschlossen. Der im Beschlussentwurf noch enthaltene ‒ dissente ‒ Facharztvorbehalt wurde dabei fallengelassen! Somit können Hausärzte auch weiterhin Cannabis-Arzneimittel verordnen. Der Beschluss tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (Frist: zwei Monate) am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft (Beschluss sowie die tragenden Gründe beim G-BA online unter iww.de/s7848 ). |
Hintergrund
Seit dem 10.03.2017 können Cannabis-Arzneimittel entsprechend der gesetzlichen Vorgaben (§ 31 Abs. 6 SGB V) zulasten der GKV verordnet werden. Ein Leistungsanspruch gegenüber der GKV auf Cannabis-Arzneimittel (getrocknete Cannabisblüten, Cannabisextrakt) sowie auf Arzneimittel mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon besteht danach für Versicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung, „wenn
- 1. eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung
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