Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · G-BA

    Impfempfehlungen in Kraft: Neue Altersgrenzen bei Tdap- und Poliomyelitis-Auffrisch-Impfung

    | Der Beschluss des G-BA zur Umsetzung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) von August 2018 durch eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist am 02.02.2019 in Kraft getreten. Es geht dabei vor allem um die Altersgrenze bei der zweiten Tdap-Auffrisch-Impfung und der ersten Poliomyelitis-Auffrisch-Impfung sowie um die Risikogebiete bei der FSME-Impfung. |

     

    Den Beschluss hatte der G-BA am 22.11.2018 getroffen. Er beinhaltet die folgenden Punkte:

    • Ergänzung eines Hinweises auf die neue „Tabelle 3: Umsetzung der sequentiellen Pneumokokken-Indikationsimpfung ab dem Alter von zwei Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus“ in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL).