· Fachbeitrag · G-BA
Impfempfehlungen in Kraft: Neue Altersgrenzen bei Tdap- und Poliomyelitis-Auffrisch-Impfung
| Der Beschluss des G-BA zur Umsetzung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) von August 2018 durch eine Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) ist am 02.02.2019 in Kraft getreten. Es geht dabei vor allem um die Altersgrenze bei der zweiten Tdap-Auffrisch-Impfung und der ersten Poliomyelitis-Auffrisch-Impfung sowie um die Risikogebiete bei der FSME-Impfung. |
Den Beschluss hatte der G-BA am 22.11.2018 getroffen. Er beinhaltet die folgenden Punkte:
- Ergänzung eines Hinweises auf die neue „Tabelle 3: Umsetzung der sequentiellen Pneumokokken-Indikationsimpfung ab dem Alter von zwei Jahren unter Berücksichtigung des bisherigen Impfstatus“ in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AAA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 13,50 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig