· Fachbeitrag · G-BA
Inkrafttreten des Beschlusses zur SI-RL verzögert sich
| Am 17.11.2017 hat der G-BA einen Beschluss zur Umsetzung der aktuellen STIKO-Empfehlungen ( AAA 12/2017, Seite 16 ) in der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) gefasst und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt. Kurz vor Ablauf der hierfür gesetzlich vorgegebenen Frist von 2 Monaten hat das BMG mit Schreiben vom 16.01.2018 mitgeteilt, noch Erläuterungsbedarf zu haben und ein Gespräch hierzu vorgeschlagen. |
Thematisiert werden insbesondere die vom G-BA gesehene nachrangige Leistungspflicht der GKV
- bei Impfungen aus beruflicher Indikation, für die eine Regelung nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) besteht,
- und bei beruflich bedingten Reiseimpfungen.
Die Beanstandungsfrist des BMG ist damit bis zum Eingang der erbetenen Auskünfte (also ggfs. Gespräch plus nachfolgende schriftliche Ausführungen des G-BA) unterbrochen. Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie informieren.
Weiterführender Hinweis
- Das Schreiben des BMG, wie auch den Beschluss und die tragenden Gründe hierzu, finden Sie auf www.g-ba.de unter „Richtlinien/SI-RL/Beschlüsse“.