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  • · Nachricht · G-BA

    Lactobacillus rhamnosus GG-haltige Arzneimittel nicht mehr verordnungsfähig

    | Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17.08.2017 zur Streichung der Ausnahmeregelung in Anlage III Nummer 12 der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) für Lactobacillus rhamnosus GG haltige Arzneimittel zur Behandlung von Diarrhoen bei Säuglingen und Kleinkindern ( AAA 09/2017, Seite 16 ) wurde am 03.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind entsprechende Arzneimittel seit dem 04.11.2017 nicht mehr zulasten der GKV verordnungsfähig. Der Beschluss und die tragenden Gründe hierzu können auf der Website des G-BA ( www.g-ba.de ) unter „Beschlüsse“ abgerufen werden. |

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 2 | ID 45011744