· Fachbeitrag · Gemeinsamer Bundesausschuss
Anpassung der Schutzimpfungs-Richtlinie
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 18. Oktober 2012 beschlossen, die Schutzimpfungs-Richtlinie auf der Grundlage der aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) anzupassen. Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) - als der zuständigen Aufsicht - zur Prüfung vorgelegt. Das BMG hat für die Prüfung zwei Monate Zeit. Der Beschluss des G-BA tritt vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. |
Gesetzlicher Hintergrund
Der G-BA ist gesetzlich verpflichtet, innerhalb von drei Monaten zu Änderungen der Impfempfehlungen der STIKO eine Entscheidung zu treffen (§ 20d Abs. 1 SGB V). Die STIKO hat ihre Impfempfehlungen aktualisiert und im Epidemiologischen Bulletin Nr. 30 vom 30. Juli 2012 veröffentlicht. In den epidemiologischen Bulletins Nr. 31 und 32 vom 6. und 13. August 2012 wurden diese dann erläutert.
Anpassungen in Anlage 1
In Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie sind die Impfungen und ihre Indikationen angegeben. Hier werden die folgenden Anpassungen vorgenommen.
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