· Fachbeitrag · Gemeinsamer Bundesausschuss
Mittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit künftig verordnungsfähig
| Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung vom 20. Februar 2014 beschlossen, dass Arzneimittel zur Behandlung der Alkoholabhängigkeit künftig unter bestimmten Voraussetzungen für einen begrenzten Zeitraum zulasten der GKV verordnungsfähig sind. Der Beschluss muss noch dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vorgelegt werden. Er wird - vorbehaltlich der Nichtbeanstandung durch das BMG - am Tag nach seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten. |
Hintergrund
In der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) sind Verordnungseinschränkungen und -ausschlüsse von Arzneimitteln geregelt. Unter der Nummer 2 sind hier die Alkoholentwöhnungsmittel aufgeführt. Diese sind bislang nur „zur Unterstützung der Aufrechterhaltung der Abstinenz bei alkoholkranken Patienten im Rahmen eines therapeutischen Gesamtkonzeptes mit begleitenden psychosozialen und soziotherapeutischen Maßnahmen“ zulasten der GKV verordnungsfähig.
Am 25. Februar 2013 wurde mit Selincro® (Wirkstoff: Nalmefen) jedoch ein Arzneimittel zugelassen, dessen Anwendungsgebiet auf die Reduktion des Alkoholkonsums bei erwachsenen Patienten mit Alkoholabhängigkeit ausgerichtet ist.
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